CrossFit Wildon

Trainingsverträge

1.1. Die Unterzeichnung eines Trainingsvertrags ist ein bindender Vertrag mit CrossFit Wildon. CrossFit Wildon ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, ohne Angaben von Gründen den Vertrag für ungültig zu erklären. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf. Ein Trainingsvertrag berechtigt den Kunden einzig zur Nutzung der Trainingsform welche im Trainingsvertrag ausgewiesen ist.

1.2. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Trainingsvertrag/Probetraining nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.

1.3. Der Trainingsvertrag wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer und Anzahl der Trainings abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei vorliegen von schweren Gründen, verändert (z.B.: gekündigt) werden.

1.4. CrossFit Wildon ist es nicht möglich den Gesundheitszustand angehender oder bestehender Kunden zu beurteilen, noch ist es Mitarbeitern von CrossFit Wildon gestattet Diagnosen zu stellen.

1.5. CrossFit Wildon behält sich das Recht vor, bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistungen abzubrechen bzw. den Kunden ganz oder teilweise von einer Leistung auszuschließen. Gleiches gilt wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung des Trainings (Bewegungsaufforderungen verstehen und umsetzen) nicht in der Lage ist. Aktuelle gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen sind immer dem zuständigen Coach mitzuteilen.

1.6. Ist es dem Kunden nicht mehr möglich den Trainingsvertrag zu nutzen (Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, akute Erkrankungen, andere Ausschlusskriterien), ist der Kunde verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Daraufhin wird der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt ruhig gestellt. Sollte auf Grund der oben angeführten Gründe eine Beendigung des Trainingsvertrages gewünscht werden, ist dies zum Ende des Trainingsmonats unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- möglich.

1.7. Zusätzlich ist der Kunde bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, den Trainingsvertrag zu kündigen. Die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen wird dem Kunden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- rückerstattet. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortwechsel in eine andere politische Gemeinde und einer Zunahme der Entfernung von mehr als 40km zu den genutzten Räumlichkeiten von CrossFit Wildon im Vergleich zum bisherigen Wohnort.

1.8. Der Kunde hat die Möglichkeit einer einmaligen Ruhigstellung des Vertrags für die Dauer einer begrenzten Trainingsunfähigkeit. Dies ist bei a) Schwangerschaft: Die Dauer der Schwangerschaft und des Wochenbetts; b) Wehr-, Zivildienst: Dauer des Wehr-, Zivildienstes; c) Verletzung, Krankheit: Die voraussichtliche Zeit der Rekonvaleszenz durch ärztliche Bestätigung. Die Ruhezeit wird an die ursprüngliche Vertragszeit angehängt.

1.9. Für CrossFit Verträge sind Ruhepausen von max. 1Monat (6Monatsvertrag) bzw. max. 2Monate (12Monatsvertrag) ohne Angaben von Gründen möglich. Start und Dauer müssen mind. 1Woche vorab bei CrossFit Wildon schriftlich bekannt gegeben werden.

1.10. Jeder Trainingsvertrag ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Auch 10er Blöcke oder ähnliche Vereinbarungen sind nicht übertragbar und maximal 4Monate gültig. Eine Rückverrechnung von nicht konsumierten Einheiten im Rahmen eines 10er Blockes ist nicht möglich.

1.11. Der Trainingsvertrag wird durch die Bezahlung wirksam. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen:

a)Barzahlung
b)Überweisung
c) SEPA Lastschrift.

Teilzahlungen sind nicht möglich. Der Trainingsbeitrag ist bei a) und b) bis spätestens 5 Tage nach Unterzeichnung des Trainingsvertrags fällig. Bei Variante c) wird ein Datum für den Einzug bei der Rechnungserstellung vereinbart.

1.12. Im Trainingsbeitrag ist das Entgelt für den Gebrauch der Dusche inkludiert.

1.13. Bei Zahlungsverzug ist CrossFit Wildon berechtigt, dem Kunden Trainingseinheiten bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich CrossFit Wildon das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

1.14. CrossFit Wildon behält sich das Recht vor, dem Kunden allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

1.15. CrossFit Wildon und seine Trainer haften nicht für Unfälle, Schäden und Verletzungen egal welcher Art die Athleten/Kunden bzw. durch Dritte bei An- und Abreise entstehen. Die Teilnahme an jeder Einheit erfolgt auf eigene Gefahr und jeder Teilnehmer hat für ausreichende Versicherung (Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung) selbstständig zu sorgen. Für mitgebrachte Gegenstände und Sachen jeder Art wird keine Haftung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl übernommen.

1.16. CrossFit Wildon ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn CrossFit Wildon auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zur Änderungsmitteilung widerspricht.

Im Fall eines Widerspruchs seitens des Kunden ist CrossFit Wildon berechtigt den Trainingsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält daraufhin die Differenz aus der Einzahlung und der bereits genutzten Leistungen unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- zurück.

1.17. Kommt der Kunde mit dem einmalig zu bezahlenden Betrag schuldhaft in Verzug, behält sich CrossFit Wildon das Recht vor den Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Als Verzugszinsen werden 9% p.a. vereinbart. Mahnschreiben werden mit je 10,00€ berechnet.

1.18. Kommt es bei einer SEPA Lastschrift zu einer Rückführung (aus welchem Grund auch immer) werden die dadurch entstandenen Kosten mit der nächsten Lastschrift von deinem Konto eingehoben. Diese differieren je nach Bankunternehmen zwischen 12,50€ und 45,00€ sowie 10,00€ aus der direkten Rückführung.